Anwalt für Erbrecht in Wien jetzt beraten lassen!
Ich stehe Ihnen sowohl beim Erstellen von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Vermächtnisse) als auch bei der Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen zur Verfügung.
Wie kann ich über mein Vermögen zu Lebzeiten disponieren? Was geschieht mit meinem Vermögen nach meinem Ableben? Muss ich Pflichtteilsansprüche bei der Erstellung eines Testaments berücksichtigen? Gehen auch Verbindlichkeiten des Erblassers auf die Erben über? Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Ich biete Ihnen eine qualifizierte Rechtsberatung und vertrete Sie erforderlichenfalls auch vor Gericht. Profitieren Sie von meiner Expertise im Erbrecht und lassen Sie sich von mir helfen.
Oft führen die Erbangelegenheiten zu familiären Konflikten, was für alle Betroffenen zusätzlich zur Trauer um den Verlust des Angehörigen eine weitere enorme Belastung bedeutet.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, schon zu Lebzeiten bestimmte Vermögenswerte (z.B. Wohnungen, Häuser, Grundstücke) unter dem Vorbehalt von Rechten (z.B. Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Belastungs- und Veräusserungsverbot) auf die Angehörigen zu übertragen.
Ein qualifizierter Anwalt für Erbrecht ist unersetzlich!
Leistungen des Anwalts für Erbrecht
Wenden Sie sich für folgende Themen an mich:
- Testamentserstellung
- Testamentsanfechtung
- Pflichtteilsrecht
- Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge
- Erbausschlagung
- Anwaltliche Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Vermögensübertragungen zu Lebzeiten an mögliche Erben und Pflichtteilsberechtigte
- Anrechnung von Schenkungen auf Erbrecht und Pflichtteil
Pflichtteil – ein häufiger Zankapfel des Erbrechts
Man kann zu Lebzeiten festlegen, wer Erbe sein soll und dies auch im Testament festlegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, wenn man seine nächsten Verwandten dabei übergeht oder ausdrücklich enterbt . Zu bedenken ist aber, dass Kinder (nach deren Ableben deren Nachkommen) und Ehepartner, ein gesetzliches Recht auf einen Pflichtteil.
Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht – als Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.