Anwalt für Baurecht in Wien Rechtsanwalt Mag. Michael Scheibner
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Es ist wichtig, für den Bau eines Hauses eine Grundstücksfläche zu finden, die baurechtlich für die Durchführung Ihres Bauvorhabens geeignet ist. Wenn Sie die Bebauungsmöglichkeiten nicht rechtzeitig prüfen, riskieren Sie, später gar keine Baubewilligung zu erlangen.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, meine Anwaltskanzlei in Wien zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Sie kein Risiko eingehen. Ich stehe Ihnen jederzeit für alle Fragen des Baurechts zur Verfügung und vertrete Sie auch vor Behörden und vor Gericht.
Wichtiges zum Baurecht – Ihr Anwalt informiert
Im Folgenden beantworte ich häufig gestellte Fragen zum Baurecht:
Was ist das Baurecht?
Das Baurecht ist ein Teil des speziellen Verwaltungsrechts und beinhaltet alle Rechtsvorschriften, die die Bebauung von Boden betreffen. In Österreich gibt es für jedes Bundesland eigene landesgesetzliche Bestimmungen für die Raumordnung (Flächenwidmung) und die Bebauung von Grundstücken.
Unter einem Baurecht versteht man aber auch das vom Grundeigentümer vertraglich eingeräumte Recht an einem Baurechtsgrund.
Was ist ein Baurechtsgrund?
Der Eigentümer eines Grundstücks kann auch einem anderen das Recht (Baurecht) einräumen, auf seinem Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu benützen. In diesem Fall fallen das Grundeigentum und das Gebäudeeigentum auseinander. Ein Baurecht wird üblicherweise gegen Bezahlung eines Bauzinses eingeräumt und kann in Österreich nur auf eine Dauer zwischen 10 und 100 Jahren eingeräumt werden.
Vorteile für den Grundeigentümer: Er bleibt Grundeigentümer und erhält einen (meist wertgesicherten) Bauzins.
Vorteile für den Bauberechtigten: Er kann ein Grundstück bebauen und auf Dauer des Baurechts sein Gebäude und den Grund benützen, ohne das Grundstück ankaufen zu müssen.
Wie erhält man eine Baubewilligung?
Vor dem Beginn der Errichtung eines Gebäudes muss man bei der zuständigen Baubehörde eine entsprechende Bewilligung einholen. Das gilt auch für viele Fälle von baulichen Änderungen (Umbau, Zubau, Aufstockung, Abbruch) an bestehenden Gebäuden.
Wann verfällt das Recht aus einer Baubewilligung?
Die Rechte aus einer erteilten Baubewilligung erlöschen, wenn nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder wenn das Gebäude nicht innerhalb der gesetzlichen Frist fertiggestellt wird.
Was ist der Bestandsschutz im Baurecht?
Ein einmal bewilligtes Gebäude, das entsprechend einer erteilten Baubewilligung errichtet worden ist, bleibt auch rechtmäßig, wenn sich nachträglich die Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen so ändern, dass für die Errichtung eines solchen Gebäudes gar keine Baubewilligung mehr erteilt werden dürfte.
Solange es in Übereinstimmung mit der erteilten Baugenehmigung gebaut ist, bleibt der Bestandsschutz gültig.
Was sind Nachbarrechte im Baurecht?
Die Anrainer von Baugrundstücken können bei der Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten Einwendungen gegen die Erteilung von Baubewilligung erheben.
Bei Interesse berate ich Sie gerne über die besonderen Aspekte dieses Themas.
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